Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Marceau Filmausstattung GmbH gelten für alle Geschäftsvorgänge zwischen dieser und dem Mieter.
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
1. Die Vermietung von Gegenständen erfolgt nur aufgrund schriftlicher Auftragserteilung. Mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge sind schriftlich, auch per Fax, zu bestätigen. Die erteilten Aufträge werden mit schriftlicher Bestätigung durch die Marceau Filmausstattung GmbH für beide Seiten verbindlich, wobei für den Vertragsinhalt die Auftragserteilung der Marceau Filmausstattung GmbH maßgeblich ist. Eine Bestätigung oder Gegenbestätigung des Vertragspartners kann den Auftragsinhalt nicht abändern. Die Grundsätze über das kaufmännische Bestätigungsschreiben finden keine Anwendung. Abweichenden Bedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Bestellungen müssen rechtzeitig (mindestens 2 Werktage vor Abholung/Auslieferung) vorgenommen werden. Andernfalls haftet die Marceau Filmausstattung GmbH nicht für Fehler oder Mängel der Mietsachen. Dies gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Fehler oder Mängel.
3. Die Marceau Filmausstattung GmbH behält sich vor, im Falle höherer Gewalt oder in Fällen, in denen sie ohne grobes Verschulden an der Auslieferung gehindert ist, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige Ersatzstücke zu liefern. Forderungen können aus solchen Ersatzlieferungen nicht geltend gemacht werden.
§ 2 Vertragsinhalt
1. Der Mieter darf von den Mietgegenständen nur den vertragsgemäßen Gebrauch machen, insbesondere ist er nicht berechtigt, die Gegenstände für einen anderen oder weiteren als bei Auftragserteilung angegebenen Zweck zu verwenden.
2. Veränderungen an den Mietgegenständen sowie eine Weitervermietung derselben sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Marceau Filmausstattung GmbH gestattet.
3. a) Unabhängig von der Dauer der Vermietung hat der Mieter für die Anmietung von Requisiten mindestens den Grundmietpreis zu bezahlen. Dies ist der Mietpreis, der für die erste Vermietwoche erhoben wird.
3. b) Für alle übrigen Mietgegenstände hat der Mieter eine Grundmiete zu bezahlen, die dem Mietpreis für die ersten drei Tage entspricht.
4. Die Gegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
5. Der Mieter ist zum fachgerechten Transport und zur ordnungsgemäßen Nutzung und Aufbewahrung der Gegenstände verpflichtet.
6. Der Mieter hat eine Kaution in Höhe des Wertes des angemieteten Gegenstandes zu hinterlegen.
§ 3 Mietdauer
1. Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Tag der Abholung bzw. Versendung und endet mit der Rückgabe an die Marceau Filmausstattung GmbH. Abholtag und Rückgabetag werden zusammen als 1 Miettag berechnet. Als Miettage werden nur Werktage berechnet.
§ 4 Haftung
1. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, dessen Beauftragten oder derer Transportperson trägt der Mieter das Risiko für den Verlust oder eine Beschädigung der Mietgegenstände, gleichgültig durch wen verursacht und ohne dass es auf ein Verschulden des Mieters ankommt.
Die Gefahrtragung endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände an die Marceau Filmausstattung GmbH.
2. Die Mietgegenstände sind für den Mietzeitraum nicht durch die Marceau Filmausstattung GmbH versichert. Es wird dem Mieter daher empfohlen, diese für den Zeitraum der Mietdauer versichern zu lassen.
3. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
4. Die Haftung der Marceau Filmausstattung GmbH ist dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, der Höhe nach auf den dem Vertragspartner entstandenen Schaden, höchstens jedoch auf 5 % der Vertragssumme beschränkt.
5. Die Mietgegenstände gelten als mangelfrei an den Mieter übergeben, wenn dieser nicht sofort bei Abholung etwaige Mängel anzeigt. Darüber hinaus trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass eine bei Rückgabe der Mietsache festgestellte Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden ist.
§ 5 Transporte (Versand)
1. Die Marceau Filmausstattung GmbH stellt die Gegenstände an den Abholstellen bereit. Die ordnungsgemäße Verladung obliegt dem Mieter. Transportfahrzeuge müssen zum Transport der Gegenstände geeignet und dementsprechend ausgestattet sein. Der Mieter trägt die Transportkosten.
2. Mietgegenstände versendet die Marceau Filmausstattung GmbH auf Kosten des Mieters, wobei die Transportgefahr auf diesen mit Übergabe der Mietgegenstände an den Transporteur übergeht.
§ 6 Zahlungsbedingungen
1. Die Rechnungsbeträge sind binnen zwei Wochen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
2. Alle Beträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
3. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen oder abgeholt wird, muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ist eine anderweitige Vermietung noch möglich, so trägt der Besteller nur die durch seine Nichtabnahme entstandenen Kosten.
4. Ab Fälligkeit der Rechnungsbeträge hat der Mieter der Marceau Filmausstattung GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu entrichten.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der Marceau Filmausstattung GmbH, Köln.
2. Gerichtsstand für beide Parteien ist Köln.
§ 8 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Beide Parteien verpflichten sich in einem solchen Falle vielmehr an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame zu setzen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit als möglich entspricht.